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Kontakt & AGB

Kontakt, Standort

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Sie können mich gerne über mein Handy oder natürlich per Mail erreichen.

Mobil: 01525-3901444

info (at) hr-advance.de 

Als Location bietet sich normalerweise Ihr Unternehmen an. So ist für Sie bzw. alle Teilnehmenden die Zeit effektiv geplant, sofern niemand im Home Office arbeitet. Darüber hinaus ist nach einem Erstkontakt auch alles digital möglich. Alle meine Leistungen Trainings, Coachings und Mediationen sind auch via MS Teams, TeamViewer Meeting, Skype oder GoTo Meeting durchführbar. Digitale Meetings sind sehr zeit- und kostensparend und trotzdem effektiv. Bei fehlenden Konferenzraumkapazitäten biete ich auch die Möglichkeit an eine der vielen Regus Büros zu nutzen. Die Regus Büroräume sind in vielen großen Städten vorhanden, sodass ein Treffen mit kurzen Anfahrten möglich ist.


AGB

  

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Dienstleistungen der Firma HR-Advance

Stand: 06/2017

Gerichtsstand Brühl

 HR-Advance, Karsten Klooss, Hans-Mock-Str. 26, 50389 Wesseling, info (at) hr-advance.de

1.     Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma HR-Advance – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

2.     Vertragsgegenstand

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individual-vertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

 

3.     Zustandekommen des Vertrages

3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.

3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben. Angebot und Annahme sind auch per Email bindend.

4.     Vertragsdauer und Kündigung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Der Vertrag kann von beiden Seiten ordentlich und kostenfrei gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von zwei Wochen zum Monatsende vereinbart.

4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn

der Dienstleister nachweislich verhindert ist und eine Dienstleistung nicht zumutbar ist (bspw. schwere Erkrankung)

der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

5.     Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

5.2 Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.

5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

5.4 Die Erbringung von Gerätschaften und Bereitstellung von Räumlichkeiten werden individuell vereinbart.

Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.

Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung textlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

6.     Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

6.2 Die Umsatzsteuer wird mit dem zurzeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

6.3 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 3 % p.a. über dem zurzeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

7.     Haftung

7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

8.     Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag mein Geschäftssitz.

9.     Wirksamkeitsklausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unberührt. Die Vertragspartner werden unwirksame Teile durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.